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Wer auf grünen Strom setzt leistet einen Beitrag für die Allgemeinheit. Dieser Meinung ist auch das österreichische Umweltministerium. Die Intention auf effektvolle Energie umzusteigen muss und will belohnt sein – aus diesem Grund ist es in Österreich möglich für die Anbringung von PV-Anlagen staatliche Förderung zu erhalten. Hier sind einige Richtlinien zu berücksichtigen und einzuhalten.

Grundsätzlich gilt, dass eine Genehmigung eines Zuschusses nur dann erfolgt, wenn es sich um eine neue, netzparallelbetriebene PV-Anlage handelt.
Gebrauchte PV-Panels sind aus der Unterstützungsklausel ausgenommen.

Die KLIEN – Förderung

Erstes gefördertes Investitionsschema ist die PV-Förderung des Klima- und Energiefonds..

Hier wird wiederum in 2 Fördermodelle unterteilt – eines für Aufdachanlagen (PV-Module, die auf einem Dach angebracht werden) und eines für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (Anlagen, die in die Dachfläche integriert wurden und gleichzeitig als Dach fungieren).
Bei ersterer Variante gilt eine Pauschale von € 275 pro kWpeak, in zweitem Fall handelt es sich um € 375 pro kWpeak.
In beiden Fällen gilt, dass größentechnisch keine Begrenzungen vorgegeben ist, jedoch nur für ein Ausmaß bis max. 5 kWpeak gefördert wird.

Ein Antrag auf staatlichen Zuschuss muss innerhalb der ersten 12 Wochen nach Anschaffung erfolgen, ansonsten verliert dieser seine Wirkkraft und wird somit hinfällig.

Des weiteren gilt, dass die geförderte Anlage mindestens 10 Jahre im aktiven Betrieb stehen muss.

Die OeMAG-Tarif-Förderung

Bei Anlagen über einem Leistungsausmaß von 5 kWp ist ebenfalls die Möglichkeit auf Förderung gegeben – die OeMAG-Tarifförderung.
Diese fungiert nach den Regeln des seit 2002 bestehenden Ökostromgesetzes.
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Einmalzahlung, sondern um eine entgeltliche Zusatzzahlung betreffend des Stromes der bei einem solarenergetischen Überschuss zurück ins Ökostromnetz gespeist wird.
Der Betrag wird jedes Jahr neu errechnet und festgesetzt. 2017 kommt dieser auf 7,91 Cent pro Kilowattstunde.
Zusätzlich besteht bei Aufdachanlagen die Möglichkeit auf einmaligen Investitionszuschuss.
Dieser kann bis zu max. 40% des Anschaffungsbetrages decken, pro kWpeak ist eine Höchstsumme von 375 € Förderentgelt an datiert.

Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Fakten rund um Förderkontingent und Unterstützungsmodellen können Sie hier nachlesen.

Bei der Planung und Umsetzung einer PV Anlage sorgt das umfangreiche Angebot von Sonnenkonzept dafür, dass Sie auch in Fragen rund um Finanzierungen und Förderungen bestes beraten sind. Gemeinsam mit Ihnen werden auch alle organisatorischen Faktoren (bspw. Einreichung d. Förderantrages) punktgenau besprochen und bearbeitet.